Leistungen
Hoheitliche Tätigkeiten
Hierzu zählen die Feuerstättenschau sowie die Ausstellung bzw. Änderung der Feuerstättenbescheids, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht.
Zur Feuerstättenschau kommen wir zweimal innerhalb von sieben Jahren. Hier überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes hinsichtlich seines Betriebs- und Brandsicherheit.
Sie planen eine Änderung oder eine neue Feuerungsanlage?
Spätestens 10 Tage vor Beginn mit den Arbeiten an der Abgasanlage oder der Feuerstätte muss dies dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden.
In Baden-Württemberg wird hierfür der Vordruck "Technische Angaben über Feuerungsanlagen" (TAF) verwendet.
- Vordruck: Technische Angaben zu Feuerungsanlagen(TAF) (multiscreensite.com)
- Manual: Technische Angaben über Feuerungsanlagen (TAF) (multiscreensite.com)
Freie Tätigkeiten
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen zählen zu den freien Tätigkeiten des Schornsteinfegerbetriebs. Zusätzlich bieten wir Ihnen auf Wunsch gerne neutrale Gebäudeenergieberatungen sowie das Reinigen von Feuerstätten an.